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Mitglied werden

Wer kann Mitglied im Landesfrauenrat werden?

Frauenverbände, Frauenvereine und Frauengruppierungen sowie Verbände, die sich dem Ziel Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation der Geschlechter verpflichtet fühlen, können Mitglied im Landesfrauenrat werden. Diese müssen im Land Thüringen, regional oder örtlich organisiert sein. Unvereinbar mit der Mitgliedschaft ist das Vertreten undemokratischer, fremdenfeindlicher, sexistischer, homophober und rechtsextremer Positionen oder die Mitgliedschaft in einer undemokratischen Vereinigung oder Partei.

Privatpersonen können Fördermitglieder (frauenheld.in) werden. Mehr Informationen zu unserer Fördermitgliedschaft finden Sie auf der Webseite: frauenheld.in.

Alle weiteren Informationen finden Sie in unserer Satzung. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft im Landesfrauenrat Thüringen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Der Antrag auf Aufnahme in den Verband ist schriftlich an den Vorstand zu richten, die Delegiertenversammlung stimmt über den Antrag ab.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. 

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