| Gleichstellung auf dem Papier |
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Diskussionsveranstaltung am 13. Dezember 2011 im FrauenZentrum Erfurt Begrüßung durch Ilona Helena Eisner, Vorsitzende LFR Thüringen e. V. Am 23. Juni 2008 betraut das BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sachverständige aus unterschiedlichen Fachrichtungen mit der Erstellung eines Gutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Sie wurden beauftragt, mit ihrem Gutachten eine Grundlage für eine zukunfstorientierte und konsistente Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer zu schaffen. Dabei sollte die gegenwärtige Situation analysiert werden und als Grundlage für Handlungsempfehlungen dienen, die die Bundesregierung dabei unterstützen gleiche Chancen für Frauen und Männer in allen Phasen des Lebenslaufs zu gewährleisten.
Der Auftrag geht zurück auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit“ vom 11.11.2005. Dieser Auftrag wurde bekräftigt im Koalitionsvertrag der laufenden Legislatur zwischen CDU, CSU und FDP mit dem Titel „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“ vom 26.10.2009 Während der Entstehung des Gutachtens führte die Sachverständigenkommission mehrere Konsultationen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Verbänden durch. Somit verbinden sich eine Vielzahl von Meinungen und Standpunkten zu einer umfassenden Analyse, die die aktuellen Fragen für ein zukunftsfähiges Verhältnis der Geschlechter stellen. Ebenso sind die Herausforderungen an die Politik deutlich herausgearbeitet. In der Stellungnahme der Bundesregierung zum Ersten Gleichstellungsbericht heißt es dann auch: „Die Beantwortung gleichstellungspolitischer Fragen ist erkennbar zu einer Zukunftsherausforderung in Deutschland geworden. Das Innovationspotential ebenso wie der Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind grundlegend damit verbunden, dass es gelingt, gleiche Chancen von Frauen und Männern im Lebensverlauf zu gewährleisten.“ Die Unterschiede in den Lebensverläufen von Frauen und Männern müssen durch eine innovative Gleichstellungspolitik berücksichtigt werden. Werden Lebenslaufpolitik Gleichstellungspolitik und Sozialpolitik zu einer nachhaltigen Politik des sozialen Zusammenhalts verknüpft, können geschlechtsbedingte Nachteile abgebaut und partnerschaftliche Verantwortung gestärkt werden. Als wichtiges Leitbild wurde von der Kommission die Lebensverlaufsperspektive im Bericht verankert. Ihr zentrales Merkmal ist, dass sie sich nicht mehr alleine auf kurzfristige Effekte konzentriert. Sie untersucht vielmehr die kumulativen Wirkungen von Entscheidungen auf den gesamten Lebensverlauf. So werden Interventionen in einzelnen Lebensphasen nicht mehr isoliert voneinander betrachte, sondern in ihren längerfristigen Auswirkungen auf die folgenden Lebensphasen. Weiter folgte die Kommission dem Ansatz des Wirtschaftsnobelpreisträgers Amartya Sen, der statt von gleichen Chancen von gleichen Verwirklichungschancen spricht. Dieser Ansatz skizziert in allgemeiner Form die Bedingungen, die gegeben sein müssen, damit Menschen nicht nur formale, sondern tatsächliche Wahlmöglichkeiten im Leben haben. Am 25. Januar 2011 wurde das Gutachten der Sachverständigenkommission dem BM für Familien, Senioren, Frauen und Jugend übergeben. Es ist also fast ein Jahr vergangen. Zeit genug, um sich mit den Ergebnissen, Fakten und Reaktionen auf den Ersten Gleichstellungsbericht in der Geschichte der Bundesrepublik zu beschäftigen und einen Ausblick zu wagen, welchen Handlungsbedarf wir für Thüringen erkennen können, wie und an welchen Stellen die Landesregierung auf die Bundesregierung Einfluss nehmen kann und wie wir dieses angehen wollen. Wir wollen die Ergebnisse vom Papier in unsere tägliche Wirklichkeit holen, damit den schönen Worten Taten folgen können!
Zum Impulsreferat (PowerPoint) von Ilona Helena Eisner klicken Sie bitte hier |
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