Beschlüsse 2011

Anträge der 34. DV vom 02.07.2011

Antrag: 1
Frauengesundheitsbericht
Der Landesfrauenrat Thüringen e. V. fordert die Landesregierung auf, einen Frauengesundheitsbericht zu verfassen und diesen als Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen heranziehen.

Begründung:
Die geschlechterspezifische Betrachtung der Problematiken im Gesundheitswesen, wird noch immer unzureichend berücksichtigt. Das 5. Gesundheitssymposium des Landesfrauenrates in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim TMSFG, hat deutlich auf die gesundheitsschädigenden Folgen für Frauen hingewiesen, weil eine ausreichend differenzierte Gendermedizin fehlt. Um die seit Jahren bestehenden Forderungen nach einer geschlechterdifferenzierten Medizin und Forschung deutlicher begründen zu können und nachdrücklicher zu gestalten, sind Frauengesundheitsberichte von äußerster Wichtigkeit und unverzichtbar.

Antrag: 2
Die Delegiertenversammlung möge beschließen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die Evaluierung der Satzung des Landesfrauenrates und eventuelle Satzungsänderungsanträge vorbereitet.

Begründung:
Anfragen einzelner Mitgliedsorganisationen des Landesfrauenrates zu satzungsrelevanten Themen, wie die Häufigkeit der Delegiertenversammlungen, die Dauer der Wahlperioden des Vorstandes oder die Frage der Wiederwahl der Vorstandsmitglieder müssen gründlich diskutiert und eine mögliche Satzungsänderung genau abgewogen werden. Dies gehört in die Hoheit der Delegiertenversammlung und sollte bis zur 35. DV vorbereitet werden.

Antrag: 3
Der Landesfrauenrat setzt sich für die Übertragung und deren Umsetzung der Forderungen der Sachverständigenkommission des 1. Gleichstellungsberichts der Bundesregierung im Freistaat Thüringen ein.

Begründung:
Es ist als ein großer Erfolg zu bewerten, dass es endlich gelungen ist, die Forderung nach einem Gleichstellungsbericht in Deutschland durchzusetzen. Der 1. Bericht liegt vor. Die Erkenntnisse daraus sind allerdings wenig erfreulich. Im europäischen Vergleich schneidet die Gleichstellungspolitik in Deutschland schlecht ab. Die abgeleiteten Forderungen der Sachverständigenden und Verfassenden des Gleichstellungsberichtes müssen ernst genommen werden und dürfen nicht in Schubladen verschwinden. Der Landesfrauenrat Thüringen fordert deshalb die Landesregierung auf, die Forderungen aus dem Bundesbericht auf Relevanz für Thüringen zu prüfen, Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und gemeinsam mit frauenpolitischen Organisationen eine aktive und erfolgreiche Gleichstellungspolitik voran zu bringen. Thüringen sollte mit einer innovativen Gleichstellungspolitik eine Schlüsselposition übernehmen.

Antrag: 4
Forderung der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle in Thüringen
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle in Thüringen einzurichten und mit den erforderlichen Mitteln für eine qualifizierte Arbeit auszustatten.

Begründung:
Mit dem in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet, die als unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, arbeitet. Die ADS und ihre Aufgaben sind im "Antidiskriminierungsgesetz" festgeschrieben und entsprechen den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien. Dem folgend haben einige Bundesländer eigene Büros zum Thema eingerichtet. In Thüringen gibt es eine solche Anlaufstelle für Betroffene bisher nicht. Das AGG ist noch jung und viele Fragen zu Diskriminierung in Deutschland sind kaum oder gar nicht wissenschaftlich untersucht oder durch die Rechtsprechung geklärt. Wir wissen zum Beispiel noch zu wenig darüber, wer in Deutschland von Diskriminierung betroffen ist und aufgrund welcher Merkmale Menschen am häufigsten benachteiligt werden. Deshalb arbeiten die Antidiskriminierungsstellen daran, mehr Erkenntnisse zum Thema zu gewinnen und Forschung voran zu treiben. Gleichzeitig ist das Gesetz noch nicht hinlänglich bekannt. Viele Menschen wissen nichts von ihrem Recht auf Diskriminierungsschutz oder wo sie Hilfe finden können, wenn sie betroffen sind. Es muss bekannt werden, dass der Rechtsstaat unrechtmäßige Benachteiligung nicht länger hinnimmt. Diskriminierung ist in Deutschland ausdrücklich verboten. Thüringen kann sich aus diesem Prozess nicht heraus halten.

Antrag: 5
Förderung für Beschäftigung über das LAP Teil B
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, die Förderung von Beschäftigung über das Landesarbeitsmarktprogramm von 9 auf mindestens 12 Monate anzuheben.

Begründung:
Vor einem Jahr startete in Thüringen das vom Land geförderte Landesarbeitsmarktprogramm (LAP). Über den Teil B „Zukunft für Familien“ war eine Förderung der Beschäftigung von 24 Monaten vorgesehen. Nach nur einem halben Jahr wurde diese auf 9 Monate zurück genommen. So können sich langzeitarbeitslose Menschen, die über das LAP zu Beschäftigung gekommen sind nicht einmal wieder einen ALG I – Anspruch erarbeiten. Nach Ablauf von 9 Monaten fallen sie zurück in alte Muster und Verhältnisse. Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist nicht zu erkennen. Wirkliche Chancen zur Rückkehr auf den Arbeitsmarkt sind nicht gegeben. Diese arbeitsmarktpolitische Entscheidung geht eindeutig an den Bedarfen der Menschen im Freistaat Thüringen vorbei und ist so nicht hinnehmbar.

 
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