| Beitragsordnung |
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Zur Deckung seiner Ausgaben erhebt der Landesfrauenrat Thüringen e. V. Beiträge folgendermaßen gestaffelt:
Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. März des folgenden Jahres zu überweisen. Bei nicht termingerechter Beitragszahlung verliert der jeweilige Verband sein Stimmrecht und erhält dieses erst dann wieder, wenn die Beitragszahlung erfolgt ist. Bank für Sozialwirtschaft |
Themen & Positionen
Aktuell
Landesfrauenrat
Veranstaltungen
- 16.05.2012 | 10.00 AK Gesundheit
- 16.05.2012 | 14.00 WORKSHOP Antidiskriminierungsstelle in Thüringen
- 24.05.2012 | 20.00 "Wir müssen reden - Schatz"
- 29.05.2012 | 17.00 EMILIE
- 13.06.2012 | 11.00 AK Wirtschaft

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